1. Die maximal erlaubte und zulässige, frei (ohne Verstrebung) überspannte Fläche beträgt 30 m² .
2. Ein Durchhängen des Gitternetzes BW ist durch entsprechende Spannung zu vermeiden.
3. Das Gitternetz ist ausschließlich für die waagerechte Verspannung zugelassen.
4. Das Gitternetz BW darf ausschließlich nur einlagig verspannt und mit einem geeigneten Gurtband B1 umlaufend zu versehen. Hierbei können Ösen zur Aufhängung des Gitternetz BW innerhalb des Gurtband B1 eingebracht werden.
5. Der Abstand zwischen Sprinklersprühteller und des gespannten Gitternetzes BW darf an keinem Punkt 50cm unterschreiten.
6. Die Konfektionsmaße des Gitternetzes BW sind so zu wählen, dass ein ordnungsgemäßes Verspannen gewährleistet ist.
7. Das Verspannen ist in alle Richtungen gleichmäßig vorzunehmen, wodurch die quadratische Form der Maschung erhalten wird und die Gewebestruktur unverändert bleibt.
8. Weist das Gitternetz BW Schadstellen und Fehler auf, so ist darauf zu achten, dass diese Schadstellen ein ordnungsgemäßes Verspannen nicht beeinträchtigen.
9. Oberhalb des verspannten Gitternetzes BW sind keine weiteren Dekorationsteile zulässig.
10. Das Gitternetz BW ist schwer entflammbar nach DIN4102/B1und somit vor Feuchtiqkeit zu schützen und nicht waschbar. lm Falle einer Aktivierung der Sprinkleranlage ist das Gitternetz BW anschIießend unbedingt vollflächig zu ersetzen.
11. Eine abweichende Verarbeitung zu dieser Verspannungsanweisung ist nicht zulässig.